Selbsthilfe – ein starkes Netz

In Selbsthilfegruppen können Betroffene ihre Sorgen teilen und gemeinsam Lösungen finden. Nicht nur bei Depression oder Angststörung ist Selbsthilfe eine wichtige Ergänzung zur Therapie: Der Austausch von Wissen und Erfahrung hilft chronisch kranken und behinderten Menschen und ihren Angehörigen, ihre Situation anzunehmen. Deshalb unterstützt die AOK seit mehr als 30 Jahren die Selbsthilfe (Gruppen, Landes- und Bundesverbände sowie Kontaktstellen) finanziell und organisatorisch.
Betroffene sprechen miteinander. Sie profitieren vom Austausch in einer Selbsthilfegruppe.© iStock / AnnaStills

Inhalte im Überblick

    Wie unterstützt die AOK Selbsthilfegruppen?

    Die AOK unterstützt Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch finanzielle und infrastrukturelle Hilfen seit mehr als 30 Jahren. Im Jahr 2024 stellen die gesetzlichen Krankenkassen 95,11 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Davon unterstützt allein die AOK die Selbsthilfe mit rund 33,5 Millionen Euro. Damit gehen im Jahr 2024 pro Versicherte 1,28 Euro an die Selbsthilfeorganisationen auf der Bundes- und den Landesebenen beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.

    Seit 2020 gilt ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel von den Krankenkassen und ihren Verbänden verteilt werden. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System 2024 rund 4,94 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und rund 1,06 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen bereitgestellt werden.

    Voraussetzungen für Selbsthilfeförderung

    Eine Selbsthilfegruppe muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten. Dazu zählen unter anderem:

    • Die Selbsthilfearbeit muss von Betroffenen für Betroffene erbracht werden.
    • Die Aktivitäten sind auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen ausgerichtet.
    • Die Gruppe besteht aus mindestens sechs Mitgliedern, ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot in der Öffentlichkeit bekannt.
    • Es bestehen keine wirtschaftlichen Interessen.
    • Die Selbsthilfegruppe verpflichtet sich zur Neutralität und arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
    • Die Finanzsituation ist jederzeit transparent.
    • Es besteht Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit.
    • Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beziehungsweise der Landesdatenschutzgesetze und der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind zu beachten, insbesondere wenn digitale Anwendungen genutzt werden.

    Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen.

    Wie wird Selbsthilfe gefördert?

    Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.

    • Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
    • Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.

    Selbsthilfeförderung beantragen

    Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.

    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hält für die Selbsthilfe ein spezielles Angebot bereit

    Neben Projekt- und Pauschalförderung gibt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland viermal im Jahr den Selbsthilfe-Newsletter inKONTAKT heraus und veranstaltet jährlich das Informations- und Diskussionsforum „Selbsthilfe im Dialog“. Zudem stehen verschiedene Ratgeberbroschüren in einfacher Sprache zur Verfügung.

    Weiterführende Informationen bietet auch der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung: GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gültig ab 01.01.2023 (PDF, 1.796 KB).

    Newsletter zu Selbsthilfethemen

    Sie möchten Infos zu aktuellen Themen rund um die Selbsthilfe? Dann melden Sie sich für den Newsletter an – so verpassen Sie nichts mehr, zum Beispiel zu aktuellen Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

    Mit unserem Newsletter „inKONTAKT – Der Selbsthilfe-Newsletter der AOK“ erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Selbsthilfeveranstaltungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie Daten und Fakten zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen.

    Aktuelle Ausgabe: Newsletter inKontakt

    Selbsthilfe im Dialog

    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt als gesetzliche Krankenkasse seit vielen Jahren die Selbsthilfearbeit und hilft damit den betroffenen Menschen und ihren Angehörigen, sich mit der Erkrankung auseinanderzusetzen, ihre individuelle Situation besser zu bewältigen und eine verbesserte Lebensqualität zu erreichen. Mit unserer Veranstaltungsreihe „Selbsthilfe im Dialog“ haben wir gemeinsam mit dem Paritätischen Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland ein Forum geschaffen, in dem sich betroffene Menschen austauschen, neue Kontakte knüpfen und sich zu speziellen Themen weiterbilden können. 

    Projektförderung

    Die Projektförderung unterstützt einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben, wie zum Beispiel Veranstaltungen oder den Druck von Broschüren und Plakaten. Sie wird krankenkassenindividuell durchgeführt und muss dementsprechend bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden.

    • Antragsformulare AOK Projektförderung 2024

      Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland stellt für gesundheitsbezogene Selbsthilfeprojekte im Jahr 2024 rund 494.000 Euro zur Verfügung.

      Anträge für Projekte können ganzjährig gestellt werden, es empfiehlt sich jedoch eine möglichst frühe Antragstellung. Die Anträge sind im Original einzureichen.

      Antrag Projektförderung 2024 (PDF, 278 KB)

    • AOK-Ansprechpartnerin

      AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
      Die Gesundheitskasse
      Hermannstraße 37
      56564 Neuwied

      Michaela Heil

      Telefon: 02631 892 255

      E-Mail: michaela.heil@rps.aok.de

    • Hinweise zur Förderung

      Wenn Sie einen Teil der nachfolgenden Fragen mit Ja beantworten, können Sie davon ausgehen, dass es sich bei Ihrem geplanten Vorhaben um ein Projekt handelt:

      • Handelt es sich um ein einzelnes, inhaltlich abgegrenztes Vorhaben?
      • Planen Sie ein Vorhaben mit bestimmtem Anfang und Ende?
      • Geht das Vorhaben über Ihre tägliche Selbsthilfearbeit hinaus?
      • Zielt Ihr Vorhaben auf etwas Neuartiges ab?
      • Birgt das Vorhaben Risiken? Zum Beispiel, weil Termine eingehalten werden müssen, größere Investitionen erforderlich sind oder weil die Vereinsorganisation nachhaltig betroffen ist?
      • Benötigen Sie externe Fachleute für die Durchführung des Vorhabens?

      Projekte sind zum Beispiel:

      • Erstellung neuer Veröffentlichungen
      • Durchführung von Selbsthilfetagen / Veranstaltungen / Fachtagungen / Messen (Referentenhonorare, Druckkosten für Plakate, Einladungen etc.)
      • Durchführung von Seminaren zu bestimmten Themen wie zum Beispiel Atemtraining (Raummiete, Einladungen, Qualifizierungsmaßnahmen der Seminarleiter etc.)
      • Projekte mit Partnern (Gemeinden, Schulen, Kindertagesstätten, Gesundheitspartner, Betriebsärzte etc.)
      • Erstellung von Ausstellungsmaterialien für die Öffentlichkeitsarbeit der Gruppe
      • Digitalisierung von Medien
      • Aufbau einer Homepage
    • Transparenz

    Projektförderung in Rheinland-Pfalz und im Saarland

    Pauschalförderung

    Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird von allen Krankenkassen und ihren Verbänden gemäß dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (siehe oben) auf allen drei Förderebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) durchgeführt und berücksichtigt die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen.

    Pauschalförderung im Saarland

    Pauschalförderung in Rheinland-Pfalz

    Hier finden Sie die Gemeinsame Presseinformation der Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz sowie die Geschäftsordnung der GKV Gemeinschaftsförderung

    Antragsformulare und Informationen Pauschalförderung

    Pauschalförderung in Rheinland-Pfalz – Mittelverwendung Förderjahr 2023

    Hier finden Sie Formulare zur Beantragung von Umwidmungen und Verrechnungen und zum Nachweis der Mittelverwendung betreffend Fördermittel 2023:

    Aktualisiert: 22.04.2024

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